Kunde insolvent, was nun?

neurex

Member
Ein fröhliches hallo in die Runde,

habe hier gerade ein Schreiben von einem Insolvenzverwalter einer meiner Kunden vor mir liegen. Im Prinzip steht da nichts großes drin außer das ich meine Forderungen anmelden soll welche dann bei der Verhandlung vorgetragen werden (ist eine Privatinsolvenz). Nun ja... bei einem Betrag von ca. 25 Euro denke ich rentiert sich das nicht und werde das deshalb einfach mal so unter den Tisch fallen lassen.

Wichtiger ist allerdings eine andere Frage... was mache ich mit der Domain? Darf ich die einfach löschen (wahrscheinlich nicht, zumindest nicht bei einer juristischen Person)? Soll ich mich mal an den Insolvenzverwalter wenden? Wie würdet Ihr bei soetwas verfahren?

LG neurex :)
 

nowayback

Well-Known Member
hi,

am besten du fragst den Anwalt deines Vertrauens... Und guck evtl. auch mal in deine eigenen AGB's. Im Normalfall hat man sowas da drinstehen :D

Grüße
nwb
 

Till

Administrator
Wenn es eine.de domain ist dann müsstest du sie auch an die denic zurück geben können, dann ist es deren problem, schau Dir mal Deine domain verträge an.

Aber genaues kann dir wahrscheinlich nur ein anwalt sagen.
 

ramsys

Member
Hallo neurex,

der Vertrag bezüglich der Domainregistrierung besteht zwischen der z.B. DENIC und Deinem Endkunden direkt. Du selber hast mit Deinem Kunden nur einen Vertrag über Hostingleistungen und ggf. einen Vertrag über die Verwaltung der Domain.

Wenn Du die Domain-Verwaltung nun nicht mehr länger durchführen möchtest oder kannst, müsstest Du diesen Vertrag entsprechend den mit Deinem Kunden vereinbarten Bedingungen (AGB) kündigen und die DENIC bzw. das von Dir beauftragte DENIC-Mitglied darüber benachrichtigen. Die Verwaltung der Domain wird also wieder an die DENIC zurückgegeben (TRANSIT).

TRANSIT: www.denic.de

Darf ich die einfach löschen (wahrscheinlich nicht, zumindest nicht bei einer juristischen Person)?

Wie willst Du eine Domain "löschen" ;)

Du kannst nur die mit Deinem Kunden abgeschlossenen Verträge kündigen. Und die Voraussetzungen dafür hast Du (hoffentlich) bei Vertragsabschluss ebenfalls vereinbart.
 

ramsys

Member

Soll ich mich mal an den Insolvenzverwalter wenden?

Beim Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz) gibt es einen Treuhänder. Der Insolvenzverwalter wird nur im Regelinsolvenzverfahren eingesetzt. Der Treuhänder hat gegenüber dem Insolvenzverwalter geringere Rechte.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verfügen und es zu verwalten, auf den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder über. Dieser hat die Aufgabe, das vorhandene Vermögen zu sichern. Auch ein Domainname kann ein immaterieller Vermögenswert sein, der grundsätzlich auch pfändbar ist.

Wenn noch gegenseitige Verträge nicht vollständig erfüllt sind (wie anscheinend in Deinem Fall), muss der Insolvenzverwalter/Treuhänder entscheiden, ob er an einer Erfüllung des Vertrages festhalten will oder ob er die Erfüllung ablehnt. Wenn z.B. unter der Domain ein Online-Shop läuft kann es durchaus wirtschaftlich sinnvoll sein, den Vertrag mit Dir fortzuführen.

Der Insolvenzverwalter oder Treuhänder wäre also in jedem Fall der richtige Ansprechpartner um Dich abzusichern. Unter Umständen kann er nämlich sogar
Zahlungen durch den Schuldner zur Masse zurückfordern.
 

neurex

Member
Okay vielen Dank euch allen :)

Hab mich jetzt mit dem Verwalter in Verbindung gesetzt und muss hier wohl noch die erste Verhandlung abwarten in der entschieden wird was mit dieser Domain geschehen soll.

Mit Domain löschen meine ich natürlich das "wieder auf den Markt werfen", was natürlich die DENIC für mich erledigt. Darf man aber nicht ohne weiteres weil diese eben einen immateriellen Wert darstellen könnte.
 

ramsys

Member
Darf man aber nicht ohne weiteres weil diese eben einen immateriellen Wert darstellen könnte.

Siehe oben.

Ergänzend sei noch angemerkt, dass Dir bei nicht korrektem Verhalten auch Schadensersatzforderungen ins Haus flattern können. Wenn Du zum Beispiel durch unbedachtes Handeln ("löschen" der Domain o.Ä.) die Insolvenzmasse schwächst oder die Weiterführung des Geschäftsbetriebs damit gefährdest.
 

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